Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG

Stefan und Elgin Ludwig GbR
Kirchspielplatz 5
25889 Uelvesbüll

Vertreten durch:
Stefan Ludwig

Kontakt

Telefon: 04864 – 203 98 26
Telefax: 04864 – 203 99-8961
E-Mail: Post@Das-Alte-Pastorat.de

Umsatzsteuer-ID

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
17/081/90099

Redaktionell verantwortlich

Stefan Ludwig
Kirchspielplatz 5
25889 Uelvesbüll

EU-Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Verbraucher­streit­beilegung/Universal­schlichtungs­stelle

Wir nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Zuständig ist die Universalschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein (https://www.verbraucher-schlichter.de).

AGB

Allgemeine Mietbedingungen (AGBs)

über die Anmietung einer Ferienwohnung

von

Das alte Pastorat, Stefan und Elgin Ludwig, Kirchspielplatz 5, 25889 Uelvesbüll

– nachfolgend: Vermieter –

§ 1 Präambel

Diese Allgemeinen Mietbedingungen sind Bestandteil des geschlossenen Vertrages zwischen dem Vermieter und dem Mieter laut Mietvertrag.

§ 2 Vertragsschluss, Mietgegenstand und Schlüssel

  • Der Vermieter vermietet an den Mieter eine Unterkunft („Mietobjekt“), die im Mietvertrag genauer spezifiziert ist. Es sind folgende Unterkünfte im Alten Pastorat, Kirchspielplatz 5 in 25889 Uelvesbüll verfügbar:
    • Pastor’s Stuv, ca. 75 m² für insgesamt max. 4 Personen inkl. Kinder
    • Himmel’s Stuv, ca. 72 m² für insgesamt max. 5 Personen inkl. Kinder
    • Lütte Stuv, ca. 23 m² für insgesamt max. 2 Personen inkl. Kinder.
  • Das Mietobjekt ist ein Nichtraucherobjekt.
  • Das Mietobjekt wird möbliert vermietet und ist als Ferienwohnung ausgestattet. Bettwäsche und Geschirrhandtücher sind im Preis enthalten. Handtuchsets in unterschiedlichem Umfang können auf Wunsch gegen eine Gebühr zur Verfügung gestellt werden.
  • Die Ferienwohnung wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen max. Personenzahl belegt werden.
  • Der Mieter ist berechtigt, während der Mietdauer die folgenden Einrichtungen zu benutzen:

Die o. a. Wohnung, den Garten, Gemeinschaftsgrill, die Gemeinschafts-Waschmaschine (gegen Gebühr), KFZ-Stellplatz. Die Benutzung der Gartensauna kann vor Ort jederzeit gegen die Entrichtung eines Nutzungsentgelts vereinbart werden.

  • Der Mieter erhält für die Dauer der Mietzeit Haustür- bzw. Wohnungsschlüssel der gemieteten Wohnung.

§ 3 An- und Abreise

  • Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 15:00 Uhr in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. Der Zeitraum der Anreise sollte dem Vermieter mitgeteilt werden. Der Mieter wird gebeten, unmittelbar nach seiner Ankunft, das im Mietobjekt befindliche Inventar zu überprüfen und etwaige Mängel spätestens an dem der Ankunft folgenden Tag, dem Vermieter oder einer benannten Kontaktperson mitzuteilen. Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 10:00 Uhr geräumt und in besenreinem Zustand übergeben. Dabei hat der Mieter noch folgende Arbeiten selbst zu erledigen: Abziehen der Bettwäsche, Spülen und Zurückstellen des benutzten Geschirrs sowie Entsorgen von Müll.

Die Endreinigung erfolgt durch den Vermieter.

  • Für eine ganz entspannte Abreise kann der Mieter bis spätestens 3 Tage vor seiner Abreise eine

„Komfortreinigung“ buchen. Hierbei ist keine besenreine Übergabe erforderlich. Der Mieter zahlt dann zusätzlich den einmaligen Betrag von € 30,00 (Pastor’s Stuv und Himmel’s Stuv) bzw. € 15,00 (Lütte Stuv).

§ 4 Mietpreis und Zahlungsweise

  • Der Mietpreis für das Mietobjekt wird im Mietvertrag inkl. der Endreinigung sowie optional hinzugebuchten Sonderleistungen ausgewiesen. Auf Wunsch ist die Mehrwertsteuer ausweisbar.
  • Der Betrag ist wie folgt zu entrichten:

Die Anzahlung in Höhe von 25% des Mietpreises ist innerhalb von 8 Tagen nach Zustandekommen des Mietvertrages auf das Konto des Vermieters zu überweisen.

Der Restbetrag, sowie eine Kaution in Höhe von 100,00 €, sind bis spätestens 4 Wochen vor Mietbeginn auf dasselbe Konto zu überweisen.

  • Liegen zwischen dem Tag des Vertragsabschlusses und dem Tag des Mietbeginns weniger als 4 Wochen, ist der gesamte Betrag inklusive der Kaution sofort zu überweisen.
  • Die Kaution wird nach der Mietzeit abzüglich etwaiger Kosten für eventuelle Mängelbehebung per Überweisung erstattet. Bei nicht ordnungsgemäß übergebener Wohnung werden die unter 3.2 angegebenen Extra-Kosten für die Säuberung von der Kaution abgezogen.
  • Der Mietpreis kann alternativ über die nachfolgenden Zahlungsverkehrsplattformen entrichtet werden.
    • Zahlungsportal der Buchungsplattform (FeWo-direkt, Booking.com, etc.)
    • Als Anweisung mittels myPayPal oder Sofortüberweisung.com
    • Durch Überweisung auf das Bankkonto des Vermieters. Die Bankverbindung lautet: Stefan Ludwig

IBAN: DE30 1203 0000 1003 9017 72 BIC: BYLADEM1001

  • Gerät der Mieter mit der Zahlung um mehr als 10 Tage in Verzug, ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag ohne weitere Gründe fristlos zu kündigen und das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.

§ 5 Stornierung und Aufenthaltsabbruch

  • Storniert (kündigt) der Mieter den Vertrag vor dem Mietbeginn, sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen die folgenden anteiligen Mieten zu entrichten:
    • bis 49 Tage vor Mietbeginn: 10 % des Mietpreises, jedoch mindestens 25,00 Euro
    • bis 35 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Mietpreises
    • bis 21 Tage vor Mietbeginn: 60 % des Mietpreises
    • bis 14 Tage vor Mietbeginn: 90 % des Mietpreises

ansonsten (später als 14 Tage vor Mietbeginn) 100 % des Mietpreises.

  • Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dem Vermieter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint. Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten. Der Vermieter hat nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachten Stornokosten anrechnen lassen. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter empfohlen.
  • Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.
  • Eine Stornierung bzw. Kündigung muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Erklärung bei dem Vermieter.

§ 6 Kündigung durch den Vermieter

Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung und Kaution) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.

§ 7 Haftung und Pflichten des Mieters

  • Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter, soweit er nicht selbst zu Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. In Spülsteine, Ausgussbecken und Toiletten dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten, Hygieneartikel außer Toilettenpapier und ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten für die Instandsetzung. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes, ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.
  • Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter oder ggf. die Hausverwaltung über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsgemäßen Leistung, insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung, zu.
  • Das Mietobjekt einschließlich der Möbel und der sonstigen in ihm befindlichen Gegenstände sind schonend zu behandeln. Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigung des Mietobjekts, des Mobiliars oder sonstiger Gegenstände im Mietobjekt durch ihn oder ihn begleitenden Personen.
  • Die Haltung von Tieren in dem Mietobjekt ist nicht gestattet.

§ 7 Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet für die richtige Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht gemäß § 536a BGB. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung, etc.).

§ 8 Gesundheitsschutz und Pandemiebekämpfung

  • Der Vermieter hat ein Hygienekonzept erstellt und stellt dies dem Mieter vor der Anreise sowie in der Ferienwohnung zur Verfügung. Der Mieter verpflichtet sich zur Einhaltung dieses Hygienekonzeptes. Bei Nichteinhaltung ist der Vermieter berechtigt und durch das zuständige Gesundheitsamt verpflichtet, die Vermietung zu beenden. In diesem Fall müssen die Mieter ohne Anspruch auf Erstattung des Mietpreises abreisen.
  • Während der Covid-19-Pandemie und insbesondere im Rahmen der Vermietung von Ferienwohnungen gelten erhöhte Anforderungen, die an die Mieter und Vermieter gestellt werden. Der Vermieter stellt die erforderlichen Voraussetzungen für die Öffnung des Beherbergungsbetriebes her. Der Mieter verpflichtet sich zur Einhaltung der jeweils aktuellen, durch das Land Schleswig-Holstein herausgegebenen, Verordnungen.

§ 9 Datenschutz

  • Der Vermieter fühlt sich  dem Datenschutz gemäß der DSGVO* und des BDSG** verpflichtet. Die persönlichen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, sofern dies nicht für die Erfüllung des Vertrages unumgänglich ist (bspw. Buchungsportale).
  • Mit der Unterschrift stimmt der Mieter der Zusendung von gelegentlichen Informations- und Werbemails durch den Vermieter zu. Der Zusendung kann jederzeit widersprochen werden.

Hiervon ausgenommen sind Anrufe, E-Mails und Postzuschriften zur Abwicklung des Mietvertrages.

*   DSGVO = Europäische Datenschutzgrundverordnung     |   ** BDSG = Bundesdatenschutzgesetz

§ 10 Schriftform, Salvatorische Klausel

Der Vertrag kommt zustande, wenn der Mieter schriftlich die Annahme des Angebotes angenommen hat und der Vermieter den Mietvertrag an den Mieter zurückgeschickt hat. Andernfalls behält sich der Vermieter vor, eventuell vorgenommene Reservierungen zu stornieren.

Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder der Allgemeinen Mietbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzungen möglichst nahekommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

Es findet deutsches Recht Anwendung. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Vermieter seinen allgemeinen Gerichtstand hat.

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